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Anhand der von Ihnen gemachten Angaben wird der Immobilienwert ermittelt. Umso genauere Informationen wir von Ihrer Immobilie bekommen, desto genauer können wir den
richtigen Wert ermitteln.
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Nach der Wertermittlung der Immobilie wird Ihnen der Marktwert mitgeteilt.
Die vorliegende überschlägige Werteinschätzung ist kein Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB / der Verkehrswertermittlungsvorschfriften! Sie stützt sich ausschließlich auf die Angaben / Aussagen des Auftraggebers / Eigentümers. Auch wurde diese Werteinschätzung ohne Besichtigung der Immobilie vorgenommen. Eigene Recherchen bspw. über die Richtigkeit von Flächenangaben, Mietverträgen oder bspw. Altlasten oder Baulasten o.a. wurden vom Bewerter nicht durchgeführt und daher übernimmt dieser auch keine Gewährleistung für deren Richtigkeit. Wertansätze wie bspw. Nettokaltmieten, Liegenschaftszinssätze oder Sachwertfaktoren beruhen auf den Erfahrungswerten des Bewerters. Es kann sein das aufgrund nicht bekannter / verschwiegener Tatsachen die ermittelte Werteinschätzung zu korrigieren ist. Diese Werteinschätzung ist nur für interne Zwecke des Auftraggebers bestimmt. Eine anderweitige Verwendung oder eine Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Erstellers. Der Bewerter versichert das er die Bewertung der Immobilie aus reinobjektiven Gesichtspunkten verfasst und kein subjektives Interesse am Ergebnis der Werteinschätzung hat nach besten Wissen und Gewissen. Es wird empfohlen, vor einer vermögensmäßigen Disposition ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB erstellen zu lassen.