TIPPGEBERPROVISION
Die Tippgeberprovision entlohnt Tippgeber, die Makler über geplante Immobilienverkäufe dritter Personen informieren. Kommt auf Basis des Tipps ein Verkauf zustande, erhält der Tippgeber meist einen Anteil an der Maklerprovision.
TIPPGEBERPROVISION – WAS IST DAS?
Um neue Verkaufsaufträge zu gewinnen, ersuchen viele Makler Hinweise von Privatpersonen. Diese werden im Erfolgsfall durch die sogenannte Tippgeberprovision entlohnt. Die Tippgeberprovision entspricht meist einem Prozentsatz der Maklerprovision.
Beispiel: Sie bemerken, dass Nachbarn von Ihnen Ihr Haus verkaufen wollen und wenden sich mit Ihrer Insider-Information an einen Makler. Der Makler kontaktiert Ihre Nachbarn, um das Haus für Sie zu veräußern. Kommt es zum Auftrag und anschließendem Verkauf des Objektes, erhalten Sie als Tippgeber eine Provision.
HÖHE DER TIPPGEBERPROVISION BEIM IMMOBILIENVERKAUF
Die Höhe der Tippgeberprovision variiert je nach Maklerbüro. In den meisten Fällen wird für ihre Berechnung von der Maklercourtage ausgegangen. Von dem, was der Makler beim Verkauf verdient, erhalten Sie also zwischen 5 und 10 Prozent.
Beispiel: Auf Basis Ihres Tipps verkauft ein Makler ein Haus für 200.000 Euro. Der Makler erhält dafür eine Courtage in Höhe von etwa 5,95 Prozent, sprich 11.900 Euro. Von dieser Courtage erhalten Sie wiederum 10 Prozent, womit Ihre Tippgeberprovision bei 1.190 Euro liegt.
ES GIBT KEINE GESETZLICHE REGELUNG
Allerdings gibt es für die genaue Höhe der Tippgeberprovision keine gesetzlich einheitliche Regelung. Während die Maklerprovision gesetzlichen Regularien unterliegt, bleibt die Höhe der Tippgeberprovision also Auslegungssache. Als Tippgeber müssen Sie die Höhe Ihrer Provision folglich unbedingt vorab mit dem Makler festsetzen und vertraglich festhalten.
STEUERPFLICHT DER TIPPGEBERPROVISION
Ob der Tippgeber seinen Anteil der Provision versteuern muss, ist davon abhängig, wie hoch seine erhaltenen Provisionen im Jahr sind. Solange sie weniger als 256 Euro im Jahr beträgt, ist die Provision steuerfrei. Erreichen sie jedoch einen höheren Betrag, muss der Tippgeber seine Provisionen als sonstige Leistungen versteuern. Zudem muss differenziert werden, ob es sich um eine gelegentliche Tätigkeit handelt oder ob es darüber hinaus geht. Ist letzteres der Fall sind die Provisionen umsatzsteuerpflichtig, da es sich um Betriebseinnahmen aus einer gewerblichen Tätigkeit handelt.