Kostenlose Immobilienbewertung für Eigentümer

UNSERE FUNDIERTE IMMOBILIENBEWERTUNG


Eine präzise

Immobilienbewertung ist der

Schlüssel zum Verkaufserfolg


Vermutlich werden Sie sich vor jeder größeren Anschaffung ausführlich über die am Markt verlangten Preise informieren. Potenzielle Immobilieninteressenten, die oftmals vor der größten Investition ihres Lebens stehen, verwenden viel Zeit und Mühe darauf, sich über die marktüblichen Preise für ihr Wunschobjekt kundig zu machen. Es ist daher entscheidend für den Erfolg Ihres Verkaufsprozesses, dass Sie den Wert Ihrer Immobilie präzise ermitteln lassen. Nur mit einem fairen, seriös berechneten Verkaufspreis sprechen Sie die kaufbereite Klientel für Ihre Immobilie unmittelbar an. Als erfahrener Makler verfügen wir über die notwendige, fachliche Expertise, um Ihre Immobilienbewertung auf ein tragfähiges Fundament zu stellen.

WARUM IST EINE FUNDIERTE IMMOBILIENBEWERTUNG SO WICHTIG?


Ziel und Zweck der Immobilienbewertung ist die Ermittlung des aktuellen Verkehrswertes einer Immobilie. Das ist der monetäre Wert, für den Ihre Immobilie unter Berücksichtigung von Angebot und Nachfrage - derzeit steht. Dieser Marktwert bildet gleichzeitig die essenzielle Grundlage für die Ermittlung des Angebotspreises, mit dem Sie in den Verkaufsprozess starten. Aus unserer langjährigen Tätigkeit im Umfeld wissen wir, dass es sich empfiehlt, den Verkaufspreis realistisch anzupassen.





Hinweis:

Die vorliegende überschlägige Werteinschätzung ist kein Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB / der Verkehrswertermittlungsvorschfriften! Sie stützt sich ausschließlich auf die Angaben / Aussagen des Auftraggebers / Eigentümers. Auch wurde diese Werteinschätzung ohne Besichtigung der Immobilie vorgenommen. Eigene Recherchen bspw. über die Richtigkeit von Flächenangaben, Mietverträgen oder bspw. Altlasten oder Baulasten o.a. wurden vom Bewerter nicht durchgeführt und daher übernimmt dieser auch keine Gewährleistung für deren Richtigkeit. Wertansätze wie bspw. Nettokaltmieten, Liegenschaftszinssätze oder Sachwertfaktoren beruhen auf den Erfahrungswerten des Bewerters. Es kann sein das aufgrund nicht bekannter / verschwiegener Tatsachen die ermittelte Werteinschätzung zu korrigieren ist. Diese Werteinschätzung ist nur für interne Zwecke des Auftraggebers bestimmt. Eine anderweitige Verwendung oder eine Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Erstellers. Der Bewerter versichert das er die Bewertung der Immobilie aus reinobjektiven Gesichtspunkten verfasst und kein subjektives Interesse am Ergebnis der Werteinschätzung hat nach besten Wissen und Gewissen. Es wird empfohlen, vor einer vermögensmäßigen Disposition ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB erstellen zu lassen.

Share by: