Die Bestimmung des marktgerechten Verkaufspreises Ihrer Immobilie erfolgt anhand qualifizierter und aktueller Vergleichsimmobilien. Ausschlaggebend für die Vergleichbarkeit ist die hinreichende Übereinstimmung hinsichtlich des Baujahres, der Größe und der Ausstattung der Immobilien sowie die Lage und die Umgebung.
Wertbeeinflussende Merkmale des Objektes werden mit Hilfe von Faktoren berücksichtigt und abweichende Zeitpunkte der Wertermittlung durch den Immobilienindex korrigiert.
Das Vergleichswertverfahren zählt zu den grundsätzlichen Verfahren der Wertermittlungsverordnung und wird von offiziellen Gutachtern & Sachverständigen angewendet.